Die Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts ist lange Zeit nur aus körperschaftsteuerlicher Sicht relevant gewesen. Mit dem UStG 1972 rückte das Umsatzsteuerrecht zunehmend in den Mittelpunkt steuerlicher Überlegungen von Körperschaften öffentlichen Rechts. Darüber hinaus stellten sich neue Probleme und Rechtsfragen mit der zunehmenden Ausgliederung privatwirtschaftlicher Aktivitäten in juristische Personen des Privatrechts. Das Kommunalsteuergesetz 1993 und schließlich das Umsatzsteuergesetz 1994, mit dem gerade für Körperschaften öffentlichen Rechts zahlreiche Neuerungen verbunden sind, haben schließlich eine weitere Fülle von Rechtsfragen und -problemen für Körperschaften öffentlichen Rechts aufgeworfen.