vorheriges Dokument
nächstes Dokument

D. Anforderungen (Koziol - unter Mitarbeit von Michael Potyka)

Koziol2. AuflDezember 2008

Artikel 17

Unbeschadet der Regelung in Artikel 10 muss der Garant im Falle einer Anforderung unverzüglich den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen oder gegebenenfalls den Rückgaranten, worauf dieser den Auftraggeber entsprechend informieren muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!