Diese „Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien“ (ICC-Publikation Nr. 458) sind das Ergebnis einer gemeinsamen ICC-Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommission für internationale Handelspraxis und der Kommission für Banktechnik und Bankpraxis sowie einer Redaktionsgruppe für die endgültige Ausformulierung. Die Richtlinien sind für eine weltweite Anwendung für auf Anfordern zahlbare Garantien vorgesehen, nämlich für Garantien, Bonds und andere Zahlungsverpflichtungen, unter denen die Zahlungsverpflichtung des Garanten oder Ausstellers gegen Vorlage einer schriftlichen Anforderung und anderer in der Garantie bestimmter Dokumente entsteht und nicht durch die tatsächliche Pflichtverletzung des Auftraggebers im zugrundeliegenden Geschäft bedingt ist.