Der Ehevertrag ist im österreichischen Recht nicht spezifisch geregelt. Darunter wird eine Regelung der Folgen einer allfälligen Scheidung verstanden, womit bereits vor der Eheschließung oder während aufrechter Ehe in gewissen Bereichen Rechtssicherheit im Falle einer Scheidung geschaffen wird.
Der Ehevertrag kann folgenden Inhalt haben: