1. Scheidung wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft (Heimtrennungsklage)
Ist die häusliche Gemeinschaft seit 3 Jahren aufgehoben, so kann gem § 55 Abs 1 EheG jeder Ehegatte wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe deren Scheidung begehren. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wer die Zerrüttung verschuldet hat. Mit der Heimtrennungsklage wird also selbst dem an der Zerrüttung schuldigen Ehegatten die Möglichkeit zugestanden, gegen den Willen des anderen die Scheidung zu begehren.804