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zu Artikel 31 LGVÜ 2007 (Kodek/Mayr)

Kodek/Mayr4. AuflNovember 2014

Abschnitt 10
Einstweilige Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind

 

Artikel 31 Die im Recht eines durch dieses Übereinkommen gebundenen Staates vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind, können bei den Gerichten dieses Staates auch dann beantragt werden, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache das Gericht eines anderen durch dieses Übereinkommen gebundenen Staates aufgrund dieses Übereinkommens zuständig ist.

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