Lindmayr, Handbuch zur Ausländerbeschäftigung11 (2012) Rz 771771
§ 63. (1) Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung für Schüler ausgestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen undordentliche Schüler einer öffentlichen Schule sind;