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zu § 34 AuslBG

Lindmayr11. AuflOktober 2012

Wirksamkeitsbeginn

666
§ 34. (1) § 32 Abs 1 tritt mit 1. August 1990, die übrigen Bestimmungen treten mit 1. Oktober 1990 in Kraft. (BGBl 1990/450)

Gemeint sind die übrigen Bestimmungen des AuslBG idF BGBl 1990/450.

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