vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 33

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

Zu § 33

Zu § 33 Abs 4
Unterhaltsabsetzbetrag
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2017

Erlass des BMF 20. 9. 2016, BMF-010222/0044-VI/7/2016, BMF-AV 155/2016, AÖF 2016/275

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!