vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 14 KommStG

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

Letzte Aktualisierung: Dezember 2011

Information des BMF vom 28. 12. 2011, BMF-010222/0260-VI/7/2011, ARD 6198/16/2012

Zu § 14 KommStG

14. Kommunalsteuerprüfung (§ 14 KommStG)

167
Die organisatorischen Regelungen zur gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) sind im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (BMF 2. 2. 2010, BMF-280000/0016-IV/2/2010, S 831 ff) auf der Homepage des BMF, Rubrik „Findok“ veröffentlicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!