(Aufwandsersatz)
Werkzeuggeld
Bei Werkzeuggeldern (Werkzeugpauschalien, Werkzeugentschädigungen, Werkzeugzulagen) handelt es sich um eine Art pauschalierte Aufwandsentschädigung für Beistellung des für die Arbeit notwendigen Werkzeuges durch den AN. Diesbezügliche Ansprüche finden sich in einigen Kollektivverträgen überwiegend für Arbeiter, etwa: Betten(Knopf)industrie, Forstarbeiter Privatwirtschaft, gewerbliche Forstunternehmen, Hafner, Platten- und Fliesenleger, holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe, holzverarbeitende Industrie, Sägeindustrie, Tapezierergewerbe, Zimmerer, Internationale Schlafwagen- und Touristikgesellschaft (Ang).