Beim Lesen der Vorworte (sowohl der älteren als auch der jüngeren) grundbuchsrechtlichen Standardwerke fällt auf, dass darin häufig die überragende praktische Bedeutung des Grundbuchsrechts hervorgehoben wird, die sich allerdings weder an den Studienplänen noch an der juristischen Literatur ablesen lasse. An diesem Befund hat sich bis heute wenig geändert. Obwohl sich in der Rechtspraxis eine Befassung mit dem Grundbuchsrecht schwer vermeiden lässt, findet das Rechtsgebiet in der universitären Juristenausbildung kaum Beachtung. Möglicherweise mit ein Grund dafür, dass die letzte über ein Rechtsskriptum hinausgehende Gesamtdarstellung des Grundbuchsrechts, die eine umfassende Einführung in die Materie gibt, gleichzeitig aber auch als Studienbuch geeignet ist, aus dem Jahr 2007 stammt, also bald zwei Jahrzehnte alt ist.