Die Datenschutz-Grundverordnung, die mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ein neues, zu einem großen Teil einheitliches Datenschutzrecht in der ganzen Europäischen Union bringen wird, steht erwartungsgemäß ganz im Mittelpunkt der Beiträge des Jahrbuchs Datenschutzrecht 2017: Den Anfang macht Gernot FRITZ, der sich ausführlich mit dem „Auftragsverarbeiter“ auseinandersetzt, wie der bisherige Dienstleister künftig in der DS-GVO bezeichnet wird. Bemerkenswert ist dabei ua, dass der Auftragsverarbeiter von der DS-GVO wesentlich häufiger in die Pflicht genommen wird als bisher nach dem DSG 2000.