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VII. Kreditverträge (Kalss)

Kalss2. AuflJuli 2016

Aufsichtsratsmitglied

Kreditvertrag

76
Fehlen einer Regelung: Das Gesetz enthält im Allgemeinen keine speziellen Regelungen für die Gewährung von Krediten und vergleichbaren Kreditverträgen der Gesellschaft zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern. § 80 AktG gilt nur gegenüber Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten.

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