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TLAO § 210

57. AuflDezember 2009

2647
Verpflichtungen der Berufungsbehörde nach der Tiroler LAO: Bescheidüberprüfung auch außerhalb der Berufungspunkte; Aufklärung von Widersprüchen im Bescheid

VwGH 25.06.2008 2006/15/0292
ÖStZB 2009/92



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