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Schenkung – Allgemeines (Fidi/Unger)

Fidi/Unger2. AuflOktober 2023

Im Folgenden werden zwei Verträge zur unentgeltlichen Überlassung von Immobilien angeführt. Der Geschenkgeber hat verschiedene Möglichkeiten, sich gewisse Rechte an der Immobilie vorzubehalten: In den Schenkungsvertrag können ein Wohnrecht, ein Fruchtgenussrecht und/oder Veräußerungs- und Belastungsverbote gemäß § 364c ABGB zugunsten des Geschenkgebers aufgenommen werden.

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