Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit zum Zwecke der Erholung des AN. Der AN muss in dieser Zeit von jeder Art der Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft befreit sein. Ein Anspruch auf Entgelt besteht für diese Zeit grundsätzlich nicht.
Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit zum Zwecke der Erholung des AN. Der AN muss in dieser Zeit von jeder Art der Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft befreit sein. Ein Anspruch auf Entgelt besteht für diese Zeit grundsätzlich nicht.