vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Reisekosten

Gagawczuk/Thamm4. AuflNovember 2010

Unter Reisekosten werden üblicherweise jene Aufwendungen des AN verstanden, die ihm aufgrund einer dienstlich angeordneten Reise (bzw eines auswärtigen Aufenthaltes) erwachsen. Regelungen betreffend Ersatz von Reisekosten finden sich in den jeweiligen Kollektivverträgen bzw sind individuell durch Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Die Erstattung von Auslagen und Aufwendungen sowie die Regelung von Aufwandsentschädigungen stellt auch einen Regelungsgegenstand der Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs 1 Z 12 ArbVG) dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!