Unter Reinigungsgeld (nunmehr Entgelt) wird der laufende Bezug eines Hausbesorgers verstanden, der ihm für die Beaufsichtigung, Reinigung und Wartung des Hauses und der allfälligen Erbringung anderer Dienstleistungen gebührt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das HBG und daher auch die im Folgenden beschriebenen Entgeltregelungen auf AV, die nach dem 30.6.2000 neu abgeschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden sind. Es ist jedoch weiterhin anzuwenden auf AV, die vor dem 1.7.2000 abgeschlossen wurden.