Aussetzung eines Getränkesteuerverfahrens iZm der Rechtsfrage, ob die Getränkesteuer wirtschaftlich von einem anderen getragen wurde: „Überwiegende Interessen einer Partei“, die einer Aussetzung des Verfahrens entgegenstehen können
VwGH 10.04.2008 2006/16/0186
ÖStZB 2008/23