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Ktn LAO § 213

57. AuflDezember 2009

2630
Aussetzung eines Getränkesteuerverfahrens iZm der Rechtsfrage, ob die Getränkesteuer wirtschaftlich von einem anderen getragen wurde: „Überwiegende Interessen einer Partei“, die einer Aussetzung des Verfahrens entgegenstehen können

VwGH 10.04.2008 2006/16/0186
ÖStZB 2008/23



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