A. Sanierungsplan
1. Einleitung
Sanierungsplan
Die Einführung des Begriffs „Sanierungsplan“ entspringt dem Leitgedanken des IRÄG 2010, unzeitgemäße und missverständliche Termini zu eliminieren. Der Ausdruck „Zwangsausgleich“ ist irreführend, da ihm prima vista keinerlei Zwang255 innewohnt und nicht klar genug zum Ausdruck kommt, dass er eine Möglichkeit der Entschuldung bzw Sanierung bietet.