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III. System des Ermittlungsverfahrens

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

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Das Ermittlungsverfahren ist primär durch eine Zusammenarbeit von StA und Kriminalpolizei gekennzeichnet. Ergänzt wird dies durch gerichtliche Tätigkeit einerseits bei der Umsetzung von Grundrechtseingriffen sowie andererseits (in Randbereichen) durch gerichtliche Beweisaufnahmen.



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