In Deutschland und in Österreich haben die Erstellung sowie das Publizieren von Einzel- und Konzernabschlüssen grundsätzlich nationalen gesetzlichen Normen (Stichwort: Bilanzrecht), welche auf einschlägigen EG-Richtlinien fußen, zu entsprechen, wobei diese nationalstaatlichen Vorschriften im Einklang mit den Bestimmungen/Empfehlungen der 4. sowie 7. EG-Richtlinie standen/stehen.