1. Nationale Amtshilfe
Amtshilfe ist die Assistenzleistung einer anderen Behörde bei der Vollziehung.
Angesprochen sind insb andere Zollbehörden und Steuerbehörden desselben MS, bedeutsam sind aber auch die für Verbote und Beschränkungen zuständigen Behörden.
Der idR aufgrund nationaler Gesetzgebung bestehenden Amtshilfepflicht steht ggf eine generelle Amtsverschwiegenheitspflicht gegenüber.241