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II. Versicherungen

Hargassner/Steinwendner5. AuflApril 2025

Versicherungen

134
Wenn vom Versicherungsrecht die Rede ist, muss grundsätzlich zwischen dem gesetzlichen allgemeinen Sozialversicherungsrecht (ASVG), den Sozialversicherungsgesetzen für Bauern, Beamte, Selbstständige ua und dem Privatversicherungsrecht unterschieden werden.

135
Die meisten Privatversicherungen werden freiwillig abgeschlossen. Es gibt jedoch Gesetze, die zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingen (zB für den Betrieb eines Kraftfahrzeuges, für die Ausübung der Tätigkeit eines Abschlussprüfers), oder auch Verträge, zB Kreditverträge, mit denen sich ein Vertragspartner zur Versicherung des Vertragsgegenstandes verpflichtet, etwa zum Abschluss einer Feuerversicherung für ein Gebäude, zu dessen Finanzierung ein Kredit aufgenommen worden ist.

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