Der Zolltarif gibt an, welcher Abgabensatz zur Berechnung einer Zollschuld für eine Ware anzuwenden ist.
1. Kombinierte Nomenklatur – Gemeinsamer Zolltarif – TARIC
a. Kombinierte Nomenklatur
Die Kombinierte Nomenklatur (kurz: KN, s Kapitel A.II.5.c.) ist ein kombiniertes Tarif- und Statistikschema für Waren, das auf dem Harmonisierten System (kurz: HS, s Kapitel A.III.1.b.) beruht.