Größere Unternehmen sind, unabhängig von ihrer Rechtsform, in den seltensten Fällen Gesellschaften ohne jede weitere Beteiligung. Viel häufiger, geradezu regelmäßig sind sie Teil einer Unternehmensgruppe, eines Konzerns. Der Konzern ist die dominierende Organisationsform der modernen Wirtschaft. In Österreich ist die Wirtschafts- und Organisationseinheit Konzern nicht durchgehend kodifiziert.1 Vielmehr beschränkt sich das österreichische Aktienrecht ebenso wie das GmbH-Recht auf eine programmatische Begriffsdefinition. In Teilbereichen, wie vor allem in der Rechnungslegung, wird am Konzernbegriff angeknüpft und eine weitreichende Regelung für Konzerne und Unternehmensgruppen geschaffen. Der Konzern ist aufgrund der Legaldefinition in § 15 AktG und § 115 GmbHG ein Rechtsbegriff und nicht nur bloß tatsächliche Erscheinungsform eines Unternehmens und einer Organisation. Das Gesetz knüpft zum Teil am Begriff des Konzerns an, etwa bei Festlegung der Aufsichtsratspflicht für die GmbH gem § 29 GmbHG.2