Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und unterstützt diesen bei der Leitung des Unternehmens, insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung.1 Aus diesem Grunde sieht das Gesetz für bestimmte Geschäfte eine Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates vor. Die maßgeblichen normativen Grundlagen finden sich in § 95 Abs 5 Z 1 bis 4 AktG und gleichlautend in § 30j Abs 5 Z 1 bis 4 GmbHG. Die für diesen Beitrag relevanten Bestimmungen lauten: