A. Jahresbericht
Jahresbericht
Gemäß § 81 Abs 1 AktG hat der Vorstand dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich im Rahmen des sog Jahresberichts über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik des Unternehmens zu berichten sowie die künftige Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anhand einer Vorschaurechnung darzustellen. Diese Vorschaurechnung ist bei Vorliegen eines Konzerns auch für den gesamten Konzern zu erstellen.1