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I. Automatische Endigung

95. LfgJänner 2025

 

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Bei der automatischen Endigung endet das Dienstverhältnis - ähnlich dem Zeitablauf - von selbst und ohne Beendigungserklärung.

Selbstverständlich kann die eingetretene Beendigung dem anderen auch mitgeteilt werden. Dies wird vielfach sogar sehr zweckmäßig sein, ist aber keine Kündigung oder Entlassung.

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