Überstundenentgelte
Überstundenentlohnungen müssen innerhalb von 6 Monaten (gilt ab 1.1.2011; bis 31.12.2010 betrug die Frist 4 Monate) nach dem Tag der Überstundenleistung schriftlich - bei sonstigem Verfall - geltend gemacht werden.
Überstundenentlohnungen müssen innerhalb von 6 Monaten (gilt ab 1.1.2011; bis 31.12.2010 betrug die Frist 4 Monate) nach dem Tag der Überstundenleistung schriftlich - bei sonstigem Verfall - geltend gemacht werden.