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FinStrG § 16

57. AuflDezember 2009

2676
EU-Finanzvollstreckungsgesetz (EU-FinStrVG): Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich der verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren

ARD 5947/5/2009
ÖStZ 2009/323
AÖFV 2009/96, ausgegeben am 15.4.2009
BGBl I 2009/19, ausgegeben am 25.3.2009

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