Die Umsatzsteuer besteuert den Waren- und Dienstleistungsverkehr. Jede Leistung, die von einem Unternehmer erbracht wird, muss grds der Umsatzsteuer unterworfen werden. Erwirbt ein Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen, hat er grds das Recht auf Vorsteuerabzug; er darf sich also die an seinen Verkäufer bezahlte USt vom Finanzamt gutschreiben lassen. Dadurch ist die USt innerhalb der Unternehmerkette kostenneutral. Nach dem gesetzlichen Idealbild trägt erst der private Endverbraucher (Nichtunternehmer) die USt endgültig (Verbrauchsteuer).