Im → RATG werden in neun Tarifposten sämtliche Leistungen, die ein Anwalt für den Mandan Seite 101ten erbringen kann, tariflich erfasst. Der Anwalt hat, außer es ist in einer → Honorarvereinbarung anders vereinbart, die Möglichkeit, gegenüber dem Klienten entweder nach → Einheitssatz oder jede Einzelleistung gesondert zu verrechnen. Einheitssatz und Einzelleistungen gemeinsam zu verrechnen wäre unzulässig.