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E. Urlaubsverbrauch, Jugendlichenverzeichnis, Sanktionen (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

Urlaub

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Sondervorschriften bestehen in Bezug auf den Urlaubsverbrauch.

Nach § 32 KJBG ist auf Verlangen des Jugendlichen der Verbrauch des Urlaubes im Ausmaß von mindestens 12 Werktagen für die Zeit zwischen 15. 6. und 15 .9. zu vereinbaren. Dieses Gebot bindet daher nur den Arbeitgeber, nicht den Jugendlichen. Ihm steht es rechtlich frei, seinen Urlaub auch zu anderen Zeiten zu verlangen, jedoch ist er wie jeder Arbeitnehmer an die Zustimmung des Arbeitgebers zum Zeitpunkt des Urlaubsantrittes gebunden.

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