Entgelt
Urlaubsentgelt
Urlaub ist wesensnotwendig bezahlte Freizeit, weshalb allfällige Freizeiten Selbständiger weder Urlaub noch dem Urlaub gleichzustellen sind und daher auf für Kündigungsentschädigungen auch ab dem vierten Monat fiktiv zuwachsenden Urlaub nicht anzurechnen sind, anders als parallele Urlaubsansprüche aus anderen Dienstverhältnissen, so OGH LE-AS 44.8.2.Nr.6. Diese Bezahlung wird Urlaubsentgelt genannt, nicht zu verwechseln mit dem Urlaubszuschuss oder der Urlaubsbeihilfe.