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E. Durchsuchung einer Person

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

§ 117

Durchsuchung

179
Durchsuchung – als jede über die bloße Beobachtung hinausgehende aktive Nachschau187187Tipold/Zerbes, WK-StPO § 117 Rz 18 f. – einer Person ist (§ 117 Z 3)

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