Wurde ein Umsatz als steuerbar qualifiziert (siehe ersten Abschnitt), muss im nächsten Schritt seine Steuerpflicht untersucht werden, dh, ob er tatsächlich mit USt belastet wird.
Ein steuerbarer Umsatz kann steuerpflichtig oder gem §§ 6 ff steuerfrei sein. Im UStG unterscheidet man wiederum echte und unechte Steuerbefreiungen (siehe die nachfolgende Abbildung).