1. Einleitung – Recht und Compliance
Der Begriff „Compliance“ leitet sich aus dem Englischen „to comply with“ ab, das „sich nach etwas richten“, „etwas befolgen“ bedeutet. Es handelt sich im Wesentlichen um unternehmensinterne Richtlinien, die die Einhaltung der gesetzlichen und regulativen Vorschriften durch Mitarbeiter des Unternehmens sichern und präventiv die strafrechtliche Verantwortung ausschließen oder zumindest strafmindernd wirken sollen.1 Während Compliance ursprünglich eher im Zusammenhang mit besonders risikobehafteten Bereichen des Banken- und Kapitalmarktrechts gesehen wurde, setzt sich mittlerweile ein umfassendes Verständnis durch.