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Compliance (Hagenauer/Ritter)

Hagenauer/Ritter1. AuflAugust 2018

1. Einleitung – Recht und Compliance

Der Begriff „Compliance“ leitet sich aus dem Englischen „to comply with“ ab, das „sich nach etwas richten“, „etwas befolgen“ bedeutet. Es handelt sich im Wesentlichen um unternehmensinterne Richtlinien, die die Einhaltung der gesetzlichen und regulativen Vorschriften durch Mitarbeiter des Unternehmens sichern und präventiv die strafrechtliche Verantwortung ausschließen oder zumindest strafmindernd wirken sollen.11Vgl Feltl/Pucher, wbl 2010, 265. Während Compliance ursprünglich eher im Zusammenhang mit besonders risikobehafteten Bereichen des Banken- und Kapitalmarktrechts gesehen wurde, setzt sich mittlerweile ein umfassendes Verständnis durch.

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