Schlechtwetterentschädigung
Erleidet der Arbeitnehmer wegen Schlechtwetters einen Arbeits- und Lohnausfall, so hat der Arbeitgeber eine Schlechtwetterentschädigung für ausgefallene Arbeitsstunden zu gewähren. Das Ausmaß richtet sich danach, ob die Arbeitsstunden in der Sommerperiode oder Winterperiode ausgefallen sind und erhöht sich bei Vorliegen außerordentlicher Witterungsverhältnisse oder Naturkatastrophen.