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BAO § 22

57. AuflDezember 2009

2210
Missbrauch durch Zwischenschaltung ausländischer Konzerngesellschaften: Die Ausstattung von Konzernunternehmen vor allem in Steueroasen oder Niedrigsteuerländern mit Kapital und die Verwendung dieses Kapitals durch diese Konzernunternehmen als Einkunftsquelle kann als unangemessene Gestaltung angesehen werden

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