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B Meldepflicht von Schenkungen625625Die folgenden zwei Seiten beruhen weitgehend auf der Information des BMF zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, BMF 18. 7. 2008, BMF-010000/0032-VI/6/2008 und auf dem Erlass des BMF, GZ BMF-010206/0040-VI/5/2009 vom 18. 2. 2009, Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008 gültig ab 18. 2. 2009.

Jilch6. AuflJänner 2022

1 Gegenstand der Schenkungsmeldepflicht

Die Meldepflicht626626§ 121a BAO. besteht für Schenkungen unter Lebenden (nicht für Schenkungen auf den Todesfall) und Zweckzuwendungen unter Lebenden (unter einer bestimmten Auflage oder für einen bestimmten Zweck) bei folgenden Vermögenswerten:

Betriebe oder Teilbetriebe zur Erzielung von Einkünften aus LuF (trotz Grunderwerbsteuerpflicht!), selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb

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