Artikel 75. Diesem Übereinkommen sind beigefügt:
ein Protokoll 1 über bestimmte Zuständigkeits-, Verfahrens- und Vollstreckungsfragen,ein Protokoll 2 über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens und den Ständigen Ausschuss,Artikel 75. Diesem Übereinkommen sind beigefügt:
ein Protokoll 1 über bestimmte Zuständigkeits-, Verfahrens- und Vollstreckungsfragen,ein Protokoll 2 über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens und den Ständigen Ausschuss,