1. Rechtsquellen
Das Arbeitsrecht ist eine sehr zersplitterte Rechtsmaterie und ergibt sich aus einer Vielzahl von Rechtsquellen. Neben Gesetzen und Verordnungen gibt es im Arbeitsrecht spezifische Rechtsquellen wie Kollektivverträge auf überbetrieblicher Ebene und Betriebsvereinbarungen auf innerbetrieblicher Ebene. Daneben gibt es auch noch einige wenige Mindestlohntarife für Branchen, die nicht von Kollektivverträgen erfasst sind. Im Arbeitsrecht gibt es auch zum Teil Gewohnheitsrecht, insbesondere in Form von Betriebsübungen.