Auslandsrisiken
Gem Art 5 Pkt 3 ABHV wird der Versicherungsschutz mit Auslandsbezug unter einen Vorbehalt gestellt. Versicherungsschutz wird nicht gewährt, sofern im „Versicherungsfall die Schadenermittlung und SchadenregulierungSeite 956
Auslandsrisiken
Gem Art 5 Pkt 3 ABHV wird der Versicherungsschutz mit Auslandsbezug unter einen Vorbehalt gestellt. Versicherungsschutz wird nicht gewährt, sofern im „Versicherungsfall die Schadenermittlung und SchadenregulierungSeite 956