a) Mehrere entschädigungspflichtige Personen
Mehrere entschädigungspflichtige Personen im Sinne der Verursacherklausel
Serienschadenklausel
Der „Verursacherklausel“ zufolge liegt ein „Serienschaden“ vor, wenn die Schadensfolgen durch mehrere entschädigungspflichtige bzw schadenersatzpflichtige Personen, auf die sich der Versicherungsschutz erstreckt, verursacht werden.3477