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8. Vertragsdauer und -beendigung

Fritz1. AuflMai 2020

8.1. Probemonat und Anfangsbefristung

„Probemonat“ = Zeitraum (max ein Monat), in dem das Anstellungsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit sofortiger Wirkung beendet werden kann

Beachte: Es darf nicht der Eindruck einer Diskriminierung erweckt werden.

Manche Kollektivverträge (zB Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben) sehen vor, dass der erste Monat als Probemonat gilt.

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