8.1. Probemonat und Anfangsbefristung
„Probemonat“ = Zeitraum (max ein Monat), in dem das Anstellungsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit sofortiger Wirkung beendet werden kann
Beachte: Es darf nicht der Eindruck einer Diskriminierung erweckt werden.Manche Kollektivverträge (zB Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben) sehen vor, dass der erste Monat als Probemonat gilt.