Bilanzierungsfehler und freiwillige Änderungen von Bilanzierungsmethoden sowie dazugehörigen Anhangangaben werden in IAS 8 geregelt.
Unternehmen haben alle (in der EU übernommenen) verbindlichen Standards anzuwenden; dadurch wird annahmegemäß ein getreues Bild der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage und der Cashflows vermittelt (IAS 8.6A). Anhangangaben können eine fehlerhafte Bilanzierungsmethode nicht heilen (.6D).