In der Praxis wird relativ oft auch eine finanzwirtschaftliche HB-Politik betrieben. Eine solche Bilanzpolitik soll im Wesentlichen dazu dienen, dass der Bilanzleser den Eindruck gewinnt, der obersten Führung des Unternehmens bzw. dem für Finanzen zuständigen Geschäftsführer/Vorstandsmitglied sei es gelungen, das eine oder andere finanzwirtschaftliche Ziel mehr oder weniger ausgiebig verwirklicht zu haben.