SV im Verhältnis zu Drittstaaten
In den folgenden Fällen besteht keine Pflichtversicherung in Österreich (§ 3 Abs 3 ASVG):Für Dienstnehmer inländischer Betriebe bei dauernder Beschäftigung im Ausland. Eine zeitlich unbefristete oder die 5-Jahresfrist überschreitende Entsendung ist als dauernde Beschäftigung im Ausland anzusehen, auch dann, wenn sie faktisch schon nach 3 Monaten endet.